Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 20 Jahren wird die Grabesruhe der Gräber der Jahre 2003 bis 2004 auf dem Friedhof Ehrendingen (Gehrenhag) ab dem 28. April 2025 aufgehoben.
Angehörige, die Grabmäler oder Pflanzen von Gräbern ihrer Bestatteten selbst entfernen wollen, mögen dies bis spätestens 24. April 2025 tun. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über die noch verbliebenen Grabsteine und Bepflanzungen verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erstbestattung richtet. Später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss.
Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.