In Ehrendingen können Sie sich für Altersfragen an die Abteilung Soziale Dienste wenden.
Jede Gemeinde im Kanton Aargau hat gestützt auf § 18 Pflegegesetz eine für sie zuständige Anlauf- und Beratungsstelle für Altersfragen. Die Anlauf- und Beratungsstelle gibt Ihnen Auskunft und vermittelt Sie weiter bei Fragen zu:
− spezialisierten Beratungsstellen
− Organisationen und Angeboten in Ihrer Gemeinde
− ambulanten Diensten wie Hauspflege, Haushilfedienst, Mahlzeitendienst, Fahrdienst, Notrufsystemen usw.
− Wohnen im Alter (Alters- und Pflegeheime, Alterswohnungen usw.)
− Ferienplätzen für pflegebedürftige Personen
− Bezugsmöglichkeiten von Hilfsmitteln
− Finanzen, Ergänzungsleistungen, Krankenkassenprämienverbilligungen usw.
− Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Testament, Kindes- und Erwachsenenschutz
− Freizeitgestaltung
− Selbsthilfe- und Angehörigengruppen
Entlastungsangebote
Rund 51'000 Personen im Kanton Aargau – so viele Personen betreuen gemäss einer Bevölkerungsumfrage 2019 im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eine ihnen nahestehende Person. Sie begleiten ihre Mutter zum Arzt, helfen ihrem altersschwachen Partner beim Anziehen und Waschen oder fahren die beeinträchtige Tochter zur Schule. Sie ermöglichen ihnen so mehr Lebensqualität und Unabhängigkeit.
Arzttermine organisieren, Essen kochen, ins Spital fahren oder beim Duschen und Anziehen helfen: Alltägliches kann schnell zu einem riesigen Berg von Aufgaben heranwachsen. Die Pflege und Betreuung von Angehörigen ist für manche befriedigend und eine Selbstverständlichkeit. Doch sie kostet auch Kraft und Zeit.
Im Kanton Aargau gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote für pflegende und betreuende Angehörige. Vom Fahrdienst über individuelle Beratungsangebote, Tagesstätten oder Angebote im Bereich der finanziellen Unterstützung: Informieren Sie sich, welche Angebote Sie am besten entlasten könnten. So finden Sie mehr Zeit für sich selbst, können Kraft tanken und die Zeit mit Ihren Liebsten erholt geniessen.
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