Urnenöffnungszeiten

Die Urnen sind zu folgender Zeit geöffnet:

  • Sonntag 09.45 - 10.15 Uhr (Gemeindehäuser Oberdorf und Unterdorf)

Benutzen Sie die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe!

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!
     

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

So stimmen Sie richtig ab

Hier finden Sie ein Erklärvideo für die briefliche Stimmabgabe.

Easy-Vote

Auf easyvote.ch werden die aktuellen Abstimmungsvorlagen auf Bundes- und Kantonsebene jeweils mit einfachen Videos verständlich erklärt.

Auch finden Sie dort einige wichtige Informationen zu den Wahlen und zur generellen schweizer Politik.