Urnenöffnungszeiten
Die Urnen sind zu folgender Zeit geöffnet:
- Sonntag 09.45 - 10.15 Uhr (Gemeindehäuser Oberdorf und Unterdorf)
Benutzen Sie die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe!
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
So stimmen Sie richtig ab
Hier finden Sie ein Erklärvideo für die briefliche Stimmabgabe.
Easy-Vote
Auf easyvote.ch werden die aktuellen Abstimmungsvorlagen auf Bundes- und Kantonsebene jeweils mit einfachen Videos verständlich erklärt.
Auch finden Sie dort einige wichtige Informationen zu den Wahlen und zur generellen schweizer Politik.