Hundekontrolle

Hundehaltende müssen die Übernahme, die Abgabe oder den Tod eines Hundes, innerhalb von 10 Tagen in der Hundedatenbank AMICUS eintragen. In derselben Frist sind Halterwechsel und Tod zudem den Einwohnerdiensten zu melden.

Ersthundehaltende haben sich durch die Einwohnerdienste in AMICUS registrieren zu lassen. Bitte nehmen Sie dazu persönlich, per E-Mail oder telefonisch mit uns Kontakt auf.

Sie haben neu einen Hund aus der Schweiz übernommen?
Meldung an AMICUS
Ein Halterwechsel in AMICUS besteht immer aus zwei Meldungen: aus einer „Weitergabe“ durch den bisherigen Halter und einer „Übernahme“ durch den neuen Halter. Beide Parteien müssen den Wechsel aktiv in ihrem Benutzerkonto bestätigen. Für genauere Informationen besuchen Sie bitte direkt die Hundedatenbank AMICUS.

Meldung an die Einwohnerdienste
Sie können dafür mit den nachfolgenden Dokumenten persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen oder diese per Post oder E-Mail einreichen:

- Heimtierausweis
- Halteberechtigung des kantonalen Veterinärdienstes von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential

Sie haben neu einen Hund aus dem Ausland übernommen?
Bei der Einfuhr eines Hundes aus dem Ausland ist die Kennzeichnung (Mikrochip) von einem Tierarzt innerhalb von zehn Tagen überprüfen zu lassen. Der Tierarzt ist gleichzeitig für die Registrierung des Hundes in AMICUS verantwortlich. Ersthundehaltende haben sich vor dem Besuch beim Tierarzt durch die Einwohnerdienste in der Hundedatenbank AMICUS registrieren zu lassen.

Sie können dafür mit den nachfolgenden Dokumenten persönlich am Schalter der Einwohnerdienste Ehrendingen vorsprechen oder diese per Post oder E-Mail einreichen:

- Heimtierausweis
- Halteberechtigung des kantonalen Veterinärdienstes von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential

Ist Ihr Hund verstorben?
Den Tod Ihres Hundes können Sie direkt in AMICUS eintragen. Für genauere Informationen besuchen Sie bitte die Hundedatenbank AMICUS. Alternativ kann das Todesdatum auch von Ihrem Tierarzt oder den Einwohnerdiensten eingetragen werden. Bitte teilen Sie den Tod aber in jedem Fall den Einwohnerdiensten mit.

Hundetaxe

Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist jährlich eine Hundetaxe zu entrichten. Diese beträgt pro Jahr und pro Hund CHF 120.00 und wird im Monat Mai erhoben.