Gesamtrevision allgemeine Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland / BNO

Aktueller Verfahrensstand

5. August 2024        Verabschiedung des Entwicklungsrichtplans durch den Gemeinderat

4. September 2024 Präsentation des Entwicklungsrichtplans an der InfoVeranstaltung

Herbst 2025            Verabschiedung der Nutzungsplanung

Ausgangslage

Die Gemeinde Ehrendingen hat in einem mehrjährigen Planungsprozess eine Gesamtrevision der Ortsplanung durchgeführt. Im Mai 2020 waren die Unterlagen dann soweit vollständig, dass die öffentliche Auflage der Revision-Unterlagen durchgeführt werden konnte. Die aus dieser Auflage eingegangenen Einwendungen wurden behandelt und die Ortsplanungsrevision für die an der Gemeindeversammlung im Oktober 2020 vorgesehene Abstimmung bereinigt. Aufgrund der sich im Herbst verschärfenden pandemischen Lage konnte die Gemeindeversammlung jedoch nicht wie geplant durchgeführt werden und die Vorlage musste in den Mai 2021 verschoben werden.

Anfang 2021 wurde der Gemeinde Ehrendingen ein von 277 Personen unterschriebenes Petitionspapier überwiesen, in welchem grundlegende Ansätze der Ortsplanung kritisiert oder Präzisierungen/Anpassungen verlangt wurden. Insbesondere wurde der Einbezug der Bevölkerung bzw. die fehlende öffentliche Debatte kritisiert.

In der Folge hat sich der Gemeinderat Ehrendingen dazu entschlossen, die Ortsplanungsrevision nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode vor die Gemeindeversammlung zu bringen. Es sollen nun zuerst alle erforderlichen Grundlagen geschaffen werden, um unter erneutem Einbezug der Bevölkerung eine Neubeurteilung insbesondere der Nutzungsplanung sowie des kommunalen Gesamtplanverkehrs (KGV) vornehmen zu können. Eine dieser Grundlage umfasst einen Entwicklungsrichtplan Dorfkerne/ Siedlungsgebiet (ERP). Mit dem ERP sollen die Funktion/Nutzung/Erschliessung der Dorfkerne sowie die Gestaltung der Freiräume aufgezeigt werden.

Zu Beginn der neuen Amtsperiode 2022/2025 beauftragte der Gemeinderat das Planungsbüro Metron AG, Brugg mit einer Beurteilung der vorhandenen Unterlagen. Diese wurde als grundsätzlich korrekt beurteilt. Allerdings brauchte es Anpassungen aufgrund von Gesetztesänderungen. Zudem mussten die Anliegen der Petionäre bearbeitet werden. Der Gemeinderat beschloss die weiteren Prozessschritte und beauftragte die Metron AG mit deren Umsetzung. 

Petition “Und jetzt?”

Petitionspapier überwiesen, in welchem grundlegende Ansätze der Ortsplanung kritisiert oder Präzisierungen/Anpassungen verlangt wurden. Im Positionspapier kritisiert wurden dabei u.a. Aspekte hinsichtlich der Entwicklung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des Fuss- und Veloverkehrs, der Zentrumsentwicklung, der Planung der Infrastrukturbauten, der Entwicklungsmöglichkeiten des ansässigen Gewerbes sowie diverse Punkte zum Bauzonen- und Kulturlandplan (BZP/KLP) sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Weiter wurde der Einbezug der Bevölkerung bzw. die fehlende öffentliche Debatte kritisiert.

Hier finden Sie die eingereichte Petition.

Am 8. Juli 2024 gab der Gemeinderat den Petitionären Rückmeldung zu ihren Forderungen.

Die Antworten finden Sie hier.

Entwicklungsrichtplan (ERP)

Folgende Verfahrensschritte wurden zur Erarbeitung des behördenverbindlichen Entwicklungsrichtplan vorgenommen:

Planungsverfahren und Partizipation

Im Erarbeitungsprozess des vorliegenden ERP wurde ein breiter Einbezug der Bevölkerung im Rahmen einer Echogruppe durchgeführt. Diese umfasste 40 Personen aus Gewerbe, Landwirtschaft, politischen Parteien, Kirche und Vereinen. Dabei wurde nicht nur über die Arbeiten informiert, sondern mit den Anwesenden aktiv diskutiert und eingebrachte Vorschläge geprüft und nach Möglichkeit aufgenommen. An zwei Echogruppensitzungen vom 19. Mai und 18. August 2022 sowie am Partizipationstag vom 3. Dezember 2022 wurden die Inhalte des Entwicklungsrichtplans und insbesondere die drängenden Fragen zur Zentrumsentwicklung, der unterschiedlichen Dorfkerne, der Einkaufsnutzungen, der Verkehrssituation und nicht zuletzt der Aufenthaltsqualität und Identität besprochen.

Hier finden Sie den Bericht zur ersten Sitzung der Echogruppe vom 19. Mai 2022.

Hier finden Sie den Bericht zur zweiten Sitzung der Echogruppe vom 18. August 2022.

Hier finden Sie den Bericht zum Partizipationstag vom 3. Dezember 2022

Mitwirkung Wahl Verkaufsstandorte

Die Mitwirkung fand vom Dienstag, 25. April bis Donnerstag, 25. Mai 2023 statt. Am 25. April 2023 wurde die Umfrage an einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Im Anschluss der Mitwirkung wurden die Rückmeldungen und Antworten der Bevölkerung ausgewertet.

Die Antworten zu den eingegangenen Fragen finden Sie hier.

Die breit abgestützte Bevölkerungsumfrage zu den vier vorgestellten potenziellen Einkaufsstandorte hat ergeben, dass keiner der Standorte die Teilnehmenden vollends überzeugen konnten. Bei allen vier Standorten hielten sich die Befürworterinnen und Befürworter sowie die kritisch eingestellten Personen in etwa die Waage.

Behördenverbindliches Planungsinstrument

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 5. August 2024 die Massnahmenblätter des Entwicklungsrichtplanes und damit die künftige Dorfentwicklung auf der Basis der Ergebnisse der Partizipation, der Rückmeldungen des Kantons und der Planungsverbände BadenRegio und ZurzibietRegio festgelegt. Der ERP bildet die Grundlage zur Überarbeitung der Nutzungsplanung.

Den Bericht zum Entwicklungsrichtplan finden Sie hier.

Die Visualisierung des Entwicklungsrichtplanes finden Sie hier.

Nutzungsplanung

Nach der Verabschiedung des ERP durch den Gemeinderat werden die Änderungen an der Nutzungsplanung (Bauzonen- und Kulturlandplan sowie Bau- und Nutzungsordnung) detailliert geprüft und planungsrechtlich umgesetzt.

Aufgrund des voraussichtlichen Anpassungsbedarfs ist geplant, die Änderungen gegenüber dem bereits öffentlich aufgelegten Entwurf der Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Stand: 28. Februar 2020) erneut vom Kanton prüfen zu lassen und anschliessend im Frühling 2025 nochmals öffentlich aufzulegen.

Im Herbst 2025 wird der Gemeinderat an einer Informationsveranstaltung die Nutzungsplanung vorstellen um anschliessend an einer ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung über die die Bau- und Nutzungsordnung abstimmen zu lassen.

Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)

Der vorliegende KGV von 2020 hat durch die geplante Sanierung der Hauptstrasse 282 Änderungen erfahren. Einzelne Forderungen betreffend Velo- und Fussgängerrouten können bereits umgesetzt werden.

Durch die laufende «Gesamtverkehrsplanung Baden und Umgebung» des Kantons Aargau sind ebenfalls ergänzende Projekte wie beispielsweise eine Dosierungsanlage im Gebiet der Tiefenwaage angedacht.

2026 nach Abschluss der obengenannten Planungen/Projekte soll der KGV überarbeitet werden. Dieses Vorgehen ist mit dem Kanton so vereinbart.

Den KGV der Gemeinde Ehrendingen finden Sie hier.